Glasschäden können vielfältige Ursachen haben. Nicht jeder Glasbruch ist auf einen Materialfehler zurückzuführen. Häufig spielen äußere Einwirkungen, Montagefehler, Spannungen im Glas, thermische Belastungen oder Beschädigungen an den Glaskanten eine entscheidende Rolle. Im Rahmen eines Glasgutachtens werden Schadensbilder systematisch untersucht, dokumentiert und technisch bewertet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begutachtung von Einscheibensicherheitsglas (ESG). Bei ESG können sogenannte Spontanbrüche auftreten, die häufig mit Nickelsulfid-Einschlüssen in Verbindung gebracht werden. Ebenso kommen Beschädigungen an den Glaskanten, Einbaufehler oder mechanische Belastungen als Schadensursache in Betracht. Die Untersuchung des Bruchbildes ermöglicht häufig Rückschlüsse auf die tatsächliche Ursache des ESG-Spontanbruchs.
Auch Isolierglas zählt zu den regelmäßig begutachteten Bauteilen. Typische Beanstandungen bei einem Isolierglasschaden betreffen Beschlag im Scheibenzwischenraum, Schäden am Randverbund, optische Auffälligkeiten, Verformungen oder Beanstandungen hinsichtlich der Glasqualität. Grundlage der Bewertung im Glasbruchgutachten bilden die anerkannten Regeln der Technik, einschlägige DIN-Normen sowie die technischen Richtlinien der Glasbranche.
Als Sachverständiger für Glas werden Schäden, Mängel und Auffälligkeiten unabhängig und nachvollziehbar beurteilt. Die Gutachten dienen Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen, Rechtsanwälten und Gerichten als fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen rund um Glasfehler, Glasbruch und sonstige Glasschäden.
Das Sachverständigenbüro Frank Daum ist im gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig, insbesondere in Obertshausen, Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Darmstadt und Aschaffenburg.